Externer Datenschutzbeauftragter

data protection

 

Externer Datenschutzbeauftragter

Zur Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Erhebung, Verarbeitung und  Nutzung personenbezogener Daten verpflichtend ergeben, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) nach Art. 37 DS-GVO bzw. § 38 BDSG-neu gesetzlich vorgeschrieben. Der Datenschutzbeauftragte kann gemäß Art. 37 Abs. 6 DS-GVO durch einen externen Dienstleister, zum Beispiel durch die accuris AG gestellt werden. Der von der accuris AG gestellte externe Datenschutzbeauftragte übernimmt alle nach Art. 39 DS-GVO vorgegebenen Tätigkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
In seiner praktischen Arbeit vor Ort führt er z.B. folgende Maßnahmen durch:

  • Beratung des Unternehmens in Fragen technischer und organisatorischer Maßnahmen, die aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll oder notwendig sind
  • Hinwirken auf Einhalten der Datenschutzbestimmungen
  • Überwachung und Prüfung der Datenverarbeitung (ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden)
  • Ansprechpartner und Auskunftsstelle für Betroffene (Geschäftsleitung, Personalvertretung, Mitarbeiter, Kunden, Dritte)
  • usw. (Aufzählung nicht vollständig!)

Unser Service für Sie

Erfüllung aller Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch Stellung eines TÜV-zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten und Erledigung aller datenschutzrechtlichen gesetzlichen Auflagen und Pflichten. Durchführung von Datenschutz-Audits durch einen TÜV-zertifizierten Datenschutzauditor.