Zur Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verpflichtend ergeben, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) nach Art. 37 DS-GVO bzw. § 38 BDSG-neu gesetzlich vorgeschrieben. Der Datenschutzbeauftragte kann gemäß Art. 37 Abs. 6 DS-GVO durch einen externen Dienstleister, zum Beispiel durch die accuris AG gestellt werden. Der von der accuris AG gestellte externe Datenschutzbeauftragte übernimmt alle nach Art. 39 DS-GVO vorgegebenen Tätigkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
In seiner praktischen Arbeit vor Ort führt er z.B. folgende Maßnahmen durch:
Unser Service für Sie
Erfüllung aller Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch Stellung eines TÜV-zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten und Erledigung aller datenschutzrechtlichen gesetzlichen Auflagen und Pflichten. Durchführung von Datenschutz-Audits durch einen TÜV-zertifizierten Datenschutzauditor.