Im Rahmen eines Datenschutzaudits wird geprüft, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des gesetzlichen Datenschutzes eingeführt bzw. umgesetzt sind. Die Prüfung enthält auch die betriebliche Organisation zur Gewährleistung der rechtlichen und technischen Vorschriften für den Datenschutz. Dazu gehört die organisatorische Stellung des betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz und seine Einbeziehung in technische und organisatorische Änderungen der informationstechnischen Einrichtungen und Verfahren, Existenz und Aussagefähigkeit eines Verfahrensverzeichnisses, die vertragliche Gestaltung und Überprüfung einer eventuellen Datenverarbeitung im Auftrag und die Rechtmäßigkeit einer eventuellen Datenübertragung.
Bestandteile eines Datenschutzaudits können sein:
Unser Service für Sie
Die Durchführung des Datenschutzaudits erfolgt unter Leitung eines TÜV-zertifizierten Datenschutzauditors. Sie erhalten einen Datenschutz-Auditbericht mit transparenten und klaren Aussagen zu allen festgestellten Nonkonformitäten.