Externer Datenschutzbeauftragter

Zur Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Erhebung, Verarbeitung und  Nutzung personenbezogener Daten verpflichtend ergeben, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) nach § 4f (1) BDSG gesetzlich vorgeschrieben. Der Datenschutzbeauftragte kann gemäß § 4f (2) BDSG durch einen externen Dienstleister, zum Beispiel durch die accuris AG gestellt werden.

Der von der accuris AG gestellte externe Datenschutzbeauftragte übernimmt alle nach § 4g BDSG vorgegebenen Tätigkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wie z.B.

  • Beratung des Unternehmens in Fragen technischer und organisatorischer Maßnahmen, die aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll oder notwendig sind
  • Hinwirken auf Einhalten der Datenschutzbestimmungen
  • Überwachung und Prüfung der Datenverarbeitung (ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden)
  • Führen des Verfahrensverzeichnisses („öffentliches bzw. Verfahrensverzeichnis für Jedermann“ und „interne Verfahrensübersicht“)
  • Ansprechpartner und Auskunftsstelle für Betroffene (Geschäftsleitung, Personalvertretung, Mitarbeiter, Kunden, Dritte)
  • usw. (Aufzählung nicht vollständig!)

Unser Service für Sie

Erfüllung aller Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch Stellung eines TÜV-zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten und Erledigung aller datenschutzrechtlichen gesetzlichen Auflagen und Pflichten. Durchführung von Datenschutz-Audits durch einen TÜV-zertifizierten Datenschutzauditor.